Unsere Kernpompetenz Recht
Recht und GPS
Recht ist einer der Grundpfeiler der Software von Infostars. Von Anfang an wurden rechtliche Aspekte in der Softwarearchitektur berücksichtigt, sodass das Berechtigungssystem und die datenschutzrechtlichen Aspekte tief integriert sind.
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Dürfen Firmen und Unternehmen ein GPS-Gerät verwenden?
GPS und Recht als Kernkompetenz
Unser Geschäftsführer und Mitgründer MMag. Tarbuk ist ausgebilderter Jurist und hat von der ersten Stunde an bei den Softwarekonzepten die rechtlichen Komponenten eingefordert. Aus dieser Konstelation heraus ist eine GPS-Software entstanden, welche als einer Ihrer Kernkompetenzen das Recht hat.
Das rechtliche Knowhow fließt in die Beratung für die Ausgestaltung der Systeme für unserer Kunden ein. Bei Infostars geht es zuerst ums Beraten und dann den Verkauf. Dies ist besonders wichtig, da es beim Einsatz eines GPS basierten Systems in einer Firma immer Berührungspunkte mit dem Recht gibt. Einige dieser Punkte sind allgemeiner Natur und können auch global beantwortet werden. Andere sind jedoch sehr sensibel und bedürfen einer einzelfallbezogenen Prüfung.
Wir beraten Sie, wie das System aussehen könnte und welche Möglichkeiten in der Ausgestaltung, Einstellung möglich sind, um rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Dabei helfen wir Ihnen Fragen für einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater zu formulieren. Nur diese dürfen Ihnen eine rechtsverbindlich Einzelfallprüfung machen bzw. Rechtsauskünfte geben.
GPS und Recht
Das Thema Recht ist deswegen komplex und wichtig, da es nicht nur ein Rechtsgebiet gibt, welches berücksichtigt werden muss. So sind gewöhnlich die Rechtsgebiete Arbeistrecht, Datenschutzrecht, DSGVO, Steuerrecht und andere Gebiete wie Kollektivvertäge gleichzeitig zu berücksichtigen.
Bei der Anwendung von mehreren Rechtsgebieten kommt es zwangsläufig zu Abgrenzungs- und Abwägungsfragen, weil Gesetze und Verordnungen nie alles bis ins Detail regeln. Hierzu brauchen Sie unbedingt einen Partner, der Wissen intern hat und Sie hier schon einmal grundlegend informieren kann.
Erschwerend ist auch, dass es kaum letztinstanzliche Urteile gibt, von denen man Auslegungen ableiten kann.
Wie gut die Systeme von Infostars GmbH aufgesetzt sind, zeigt sich am BVWGT W214 2207491 – 1/44E. Dort hat das Gericht die Zulässigkeit des Einsatzes eines GPS-Systems von Infostars prinzipiell bejat und gegen die österreichsiche Datenschutzbehörde entschieden.
Gerichtsurteile und GPS (Zulässigkeit)
Es gibt erst wenige Gerichtsurteile, welche sich auf GPS-Systeme beziehen. Wir wollen hier auf 2 näher eingehen.
OGH Erkenntnis 9 ObA 120/19s
BVWGT W214 2207491 – 1/44E
OGH Erkenntnis 9 ObA 120/19s
In diesem Erkenntnis hat der OGH in Österreich seine Entscheidungsgrundlagen klar ausgeführt. Das GPS-System des Beklagten (Unternehmen – kein Kunde von Infostars) wurde als unzulässig eingestuft. Dies war auch nicht anders zu erwarten, weil das Unternehmen das System wie folgt eingeführt hat:
- „Mitarbeiter hatte keine Kenntnis vom Einbau“
- „Fahrzeuge wurden auch in der Freizeit des Arbeitnehmers geortet“
- „Geschäftsführer, Vertriebsleiter, Produktionsleiter und Innendienstleiterin hatte jederzeit über das Internet eine Ortungsmöglichkeit der Fahrzeuge – auch während der Privatzeit.“
Es wurde vom Gericht bestätigt, dass die Ortung von Fahrzeugen während der Privatzeit eines Mitarbeiters ohne sachliche Rechtfertigung als unzulässig einzustufen ist.
Unzulässiger Einsatz von GPS kann schadenersatzpflichtig machen
Das OGH Erkenntnis 9 ObA 120/19s ist deswegen wichtig, weil ein Schadenersatzanspruch des Mitarbeiters gegenüber dem Unternehmen vom OGH zugesprochen wurde.
Dies zeigt die Wichtigkeit einen Lösungspartner zu haben, der ein fundiertes rechtliches Wissen hat und eine Ausgestaltung des Systems empfiehlt, welche als korrekt von einem Gericht eingestuft werden würde. Dies zeigt BVWGT W214 2207491 – 1/44E.
BVWGT W214 2207491 – 1/44E – zulässiger Einsatz eines GPS-Systems
Im BVWGT W214 2207491 – 1/44E hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, dass der Einsatz eines GPS-Systems, welches auch die gefahrene Route anzeigen kann, prinzipiell als zulässig eingestuft wird.
In diesem Urteil hat er ausführlich die Entscheidungsgrundlage ausgeführt.
GPS und Datenschutz
Die Infostars GmbH hat viel rechtliches knowhow und hat in die Software von Anfang den Datenschutz als eine System-Säule integriert. Die rechtlichen Beurteilung kann immer nur auf einen konkreten Einzel-Fall bezogen werden.
Das Thema ist deswegen so komplex, weil in einem Unternehmen die Frage, ob ein GPS-System zulässig sei, mit ja und nein beantwortet werden kann. Es kann sein, dass es für einen bestimmten Einsatzberich ok ist, jedoch für einen anderen nicht, oder für eine bestimmte Mitarbeiterart und andere nicht.
Kontaktieren Sie unsere Berater, um sich von ihnen Unterstützung bzw. Informationen zu holen, wie am besten ein GPS-Ortungssystem eingeführt werden kann, damit es auch erfolgreich genutzt wird und gleichzeitig der Datenschutz sowie andere Rechtsgebiete gewahrt werden können.
Sind die Daten der Privatfahrten geschützt?
Bei unserer Option 100% Privatschutz werden die Daten der Privatfahrten geschützt und korrekt angezeigt. Das Unternehmen sieht nur die in Summe privat gefahrenen Kilometer.
Nachdem es die Fomvorschrift eines geschlossenen Fahrtenbuchs sowohl in Deutschland und in Österreich gibt, wird es gewöhnlich unzulässig sein, dass Privatfahrten nicht gespeichert und abgerufen werden können.
Was passiert, wenn ein Fahrer eine Dienstfahrt falsch als Privat gekennzeichnet hat?
Bei der Option 100% Privatschutz kann der Fahrer einer Fahrt diese nächträglich als dienstlich deklarieren. Dabei bleibt der Privatschutz zu 100% gewahrt, da dies nur der Fahrer selbst kann.
Kann ein Fahrzeug im Notfall geortet werden, auch wenn eine Privatfahrt eingestellt ist?
Bei der Option 100% Privatschutz kann das Fahrzeug von unserer datenschutzkommissionsgenehmigten Alarmzentrale geortet werden. Diese hat von der Datenschutzkommission eine Genehmigung erhalten, Ortungen durchführen zu dürfen. Dadurch kann ihr Fahrzeug in Gefahrensituationen geortet werden und die Privatfahrten bleiben geschützt.
GPS-FAQ – Recht und Zustimmungspflicht
Infostars hat ein System entwickelt, bei dem u.U. die Zustimmungspflicht wegfällt. Kontaktieren Sie hierfür unsere Berater, wie dies funktioneren könnte.
In der Regel ist eine Zustimmung erforderlich. Meistens ist hierfür von der Geschäftsführung ein gemeinsamer Konsenz mit dem Betriebsrat zu suchen. Wir beraten Sie gerne hier zu den Möglichkeiten unserer Systeme und begleiten Sie bei den Gesprächen.
Darf ein GPS-Ortungsgerät verwendet werden?
Fest steht, wenn Sie sich als Besitzer des Fahrzeugs ein GPS-Gerät einbauen und immer selber mit dem Fahrzeug fahren, ist dies uneingeschränkt erlaubt.
Dürfen Firmen und Unternehmen ein GPS-Gerät verwenden?
Ja, normalerweise schon. Jedoch nicht, wenn dadurch die Menschenwürde eines Mitarbeiters verletzt wird. Wenn der 100% Privatschutz von Infostars gewählt wird, dann verletzt die Verwendnung in der Regel nicht die Menschenwürde und darf verwendet werden. Eine mögliche Zustimmungspflicht ist jedoch gesondert zu klären.
Darf ein Unternehmen GPS-Ortungsgeräte ohne Zustimmung verwenden?
Wenn die Menschenwürde der Mitarbeiter durch den Einsatz nicht einmal berührt wird, dann darf ein GPS-Ortungsgerät ohne Zustimmung verwendet werden. Der Begriff „Menschenwürde berühren“ wird von den Gerichten ausgelegt. Die Auslegung ist über die Zeit im Wandel. Beispielsweise wird mittlerweile bei einer Stechuhr die Auffassung vertreten, dass diese in der Regel die Menschenwürde nicht tangiert.
Infostars hat ein spezielles System entwickelt, bei dem die Menschwürde des Mitarbeiters trotz Nutzung eines GPS-Ortungsgerätes wie beispielsweise bei der Stechuhr grunsätzlich nicht berührt wird. Somit kann der Einsatz ohne Zustimmung eines Mitarbeiters oder Betriebsrates zulässig sein. Diese Aussage bezieht sich nur auf ein bestimmtes Produkt – dem Finanzamt Fahrtenbuch mit 100% Privatschutz ohne Zusatzfunktionen und unter bestimmten Voraussetzung. Für alle anderen Produkte wird in der Regel die Zustimmung erforderlich sein.
Wie wird ein Fahrtenbuch richtig geführt?
Bitte lesen Sie hierzu unsere Hinweise auf der Unterseite zum Führen eines Fahrtenbuchs.
Sie haben Fragen?
Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit zur Seite! Kontaktieren Sie uns:
Telefon-Hotline für Österreich: +43/(0)1/9971005 (Mo-Fr 9.00 -17.00h)
Telefon-Hotline für Deutschland: +49 8654 608 800 (Mo-Fr 9.00 -17.00h)
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