Ihre Daten sind sicher!

Datenschutz

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Die Infostars GPS-Tracking Software wurde von Anfang an mit einem Datenschutzkonzept designend. Der Datenschutz ist ein Kernfeature der GPS-Software von Infostars.

Datenschutz Infostars GPS Software

Die Struktur der Systeme wurde so aufgebaut, dass der Datenschutz ein integraler Bestandteil der Software ist. Dieser wird mit einem sehr mächtigen Rechtesystem ergänzt, sodass der Einsatz des Infostars GPS-Systems in einem Unternehmen gesetzeskonform aufgesetzt werden kann.

Gerichtsurteile und GPS-Systeme

Dem Infostars GPS-System wurde vom Bundesverwaltungsgericht der prinzipiell zulässige Einsatz eines GPS-System bescheinigt. Es gibt mehrere Faktoren, die vom Bundesverwaltungsgericht geprüft wurden. Wegen dem durchdachten Datenschutzkonzept sowie der Möglichkeit auf individuelle Bedürfnisse bzw. Anforderungen des Kunden die Software abstimmen zu können, wurde das Infostars-System als gut befunden. Lesen Sie mehr zum Thema Recht und GPS.

Die Menschenwürde und GPS-Systeme

Infostars hat den Datenschutz im Finanzamt Fahrtenbuch sehr ausgewogen konzipiert. Dadurch wird die Menschenwürde des Fahrers trotz Einsatz eines GPS-Ortungsgerätes nicht berührt. Somit ist der Einsatz ohne Zustimmung eines Mitarbeiters oder Betriebsrates grundsätzlich zulässig. 

Darf ich ein GPS-Ortungsgerät verwenden?

Als Besitzer eines Fahrzeuges, mit dem Sie immer selber fahren, ist das uneingeschränkt erlaubt. Als Unternehmer dürfen Sie nur dann GPS-Geräte in Fahrzeuge Ihres Fuhrparkes auch einbauen, wenn dadurch die Menschenwürde eines Mitarbeiters nicht verletzt wird und der Einsatz DSGVO konform ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer reinen Handy-App und einer GPS-Geräte basierten Lösung?

Wenn man sich die existierenden Gerichtsurteile zur Zulässigkeit von GPS-Ortungsgeräten und Videoüberwachungen durchliest, dann kann man feststellen, dass ein sehr strenger Maßstab angesetzt wird.

Die Gerichte wägen immer die Interessen der beteiligten Parteien ab. Bei einem GPS-Ortungsgerät basierten Fahrtenbuch wird als entkräftendes Argument aufgegriffen, dass nur das “Fahrzeug” geortet wird. Wenn das Fahrzeug abgestellt wird, dann gibt es keine Information darüber, was der Fahrer macht. Er könnte im Fahrzeug sitzen, oder spazieren gehen oder auf die Toilette gehen oder auch der Tätigkeit nachgehen, welche er verrichten sollte. In der Regel ist nicht einmal feststellebar, ob eine bestimmte Person wirklich im Fahrzeug war oder jemand anderer gefahren ist. D.h. die Kontrolle hört auf jeden Fall beim Abstellen des Fahrzeugs auf. Dadurch ist die Kontrolldichte auf ein bestimmtes Maß eingeschränkt. Im Gegensatz dazu ist das Problem bei einer reinen Handy-App basieren Lösung, dass die App auch nach dem Verlassen des Fahrzeugs Daten erfasst. Wenn dadurch ein Bewegungsprofil des Person entstehen kann, dann ist die Kontrolldichte deutlich erhöht. Wenn der Fahrer vergisst sich abzumelden oder die App auszuschalten, werden private personenbezogene Bewegungsdaten mit dokumentiert. Es werden sicherlich reine Handy-App basierte Lösungen mit einem strengeren Maßstab zu prüfen sein und dadurch leichter ein Maß erreichen, wodurch der Einsatz als unzulässig zu werten ist. Dies auch deswegen, da es gelindere Möglichkeiten – nämlich nur ein GPS-Geräte basiertes System – gibt.

Sind die Daten bei Privatfahrten geschützt?

Bei unserer Option 100%-Privatschutz werden die Daten der Privatfahrten geschützt und korrekt angezeigt. Das Unternehmen sieht nur die in Summe gefahrenen privat Kilometer. Bei der Option 100%-Privatschutz kann der Fahrer eine Fahrt auch nachträglich als dienstlich deklarieren. Dabei bleibt der Privatschutz zu 100% gewahrt, da dies nur der Fahrer selbst kann.

Das Fahrzeug kann bei Privatfahrten durch ein Zusatzservice von unserer datenschutzkommissionsgenehmigten Alarmzentrale geortet werden. Dadurch kann das Fahrzeug in Gefahrensituationen geortet werden und die Privatfahrten bleiben dennoch geschützt.

 

verschlüsselter Software-Zugang Datenschutz als Kernfeature mehrfache Absicherungen Datenspeicherung individuell je nach Vorgabe DSGVO konform

Software Funktionen und Berechtigungen

Besonderes Augenmerk bei der Entwicklung der Software wurde daraufgelegt, dass alle Rechtsgebiete und Softwareteile auf einander abgestimmt sind. Gleichzeitig kann die Software an das jeweilige Unternehmen individuell angepasst werden, weil das Berechtigungssystem vielschichtig ist. Dieses Berechtigungssystem unterscheidet nach Modulen, Funktionen, Fahrzeugen, Fahrern, Privat und Dienstfahrten. So muss das Finanzamt Fahrtenbuch das Steuerrecht umsetzen, aber auch den Datenschutz berücksichtigen. Fahrten dürfen nicht menschenwürdeverletzende Elemente enthalten und die Liveortung während Privatfahrten muss unterbunden werden.

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Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit zur Seite! Kontaktieren Sie uns:

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Rechtshinweis – Haftungsausschluss:

Die Ausführungen zu Datenschutz, DSGVO und Recht beziehen sich auf die österreichische und deutsche Rechtslage. Infostars übernimmt keine Haftung für den Inhalt. Diese Ausführungen sind nur als Hinweise und Orientierung zu verstehen, fundierte rechtliche Aussagen kann nur ein Rechtsanwalt geben!