Ein verbreiteter Irrglaube
Viele Unternehmer und Personalverantwortliche gehen davon aus, dass jede einzelne Fahrt im Fahrtenbuch mit einem konkreten Zweck versehen werden muss – egal ob Kundenbesuch, Schulung oder Materialabholung.
Diese Annahme hält sich hartnäckig, führt aber oft zu unnötigem Mehraufwand: Mitarbeiter müssen ständig das Fahrtenbuch bearbeiten, selbst wenn die Fahrt eindeutig dienstlich war.
Die Realität in Österreich
In Österreich ist der Zweck einer Fahrt kein zwingendes Pflichtfeld – er ist nur ein Indiz für den Lohnsteuerprüfer, dass es sich um eine dienstliche Fahrt handelt.
Wichtiger ist, dass das Unternehmen im Prüfungsfall schlüssig belegen kann, dass die Fahrt dienstlich veranlasst war. Das kann z. B. durch folgende Unterlagen geschehen:
-
Tages- oder Wochenberichte der Mitarbeiter
-
Einsatzpläne oder Auftragszettel
-
Kalendereinträge oder Besuchsprotokolle
-
Lieferscheine oder Bestellunterlagen
Wichtiger Hinweis: Ob die Zweckspalte tatsächlich leer bleiben darf, muss immer der Steuerberater im Einzelfall entscheiden – abhängig von den Gegebenheiten, der Branche und der Beleglage des Unternehmens.
Was das für die Praxis bedeutet
Wenn Sie diese anderen Belege sauber führen und Ihr Steuerberater grünes Licht gibt, müssen Mitarbeiter im Fahrtenbuch gar nichts bearbeiten.
Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und sorgt dafür, dass das Fahrtenbuch in vielen Fällen vollautomatisch funktioniert – insbesondere, wenn es mit Plug-&-Play-Hardware und automatischer Fahrererkennung arbeitet.
Vertrauen durch Kompetenz
Damit Unternehmen auf der sicheren Seite sind, gilt: Die endgültige Entscheidung liegt beim Steuerberater – er beurteilt den Einzelfall.
Genau deshalb ist Vertrauen entscheidend:
-
Der Geschäftsführer der Infostars GmbH verfügt über ein abgeschlossenes Jus-/Jura-Studium.
-
Das Finanzamt Fahrtenbuch hat sich seit 15 Jahren am Markt bewährt.
- Die Infostars GmbH ist eine Unternehmensberatung und bringt neben technischer Lösung auch juristische und betriebswirtschaftliche Kompetenz ein.
So erhalten Sie eine Lösung, die nicht nur technisch stark ist, sondern auch rechtlich fundiert.
Fazit
Der Mythos ist damit entzaubert: Der Zweck im Fahrtenbuch ist kein Muss, sondern nur eine von mehreren Möglichkeiten, die dienstliche Veranlassung zu belegen. Entscheidend ist, dass im Prüfungsfall eine lückenlose Nachvollziehbarkeit gegeben ist.
👉 Sie wollen ein Fahrtenbuch, das Finanzamt-konform ist – ganz ohne unnötigen Aufwand? Mit Infostars erhalten Sie eine Lösung, die von Experten entwickelt wurde und Ihnen Zeit und Sorgen erspart.
Jetzt unverbindlich informieren!