GPS Finanzamt FahrtenbuchSachbezugElektroauto beim Laden vor einem Bürogebäude mit Hinweistext zu Sachbezug und Fahrtenbuchpflicht.

Kein Sachbezug beim E-Auto = kein Fahrtenbuch nötig?

Viele Unternehmer sind überzeugt:

„Beim E-Auto fällt kein Sachbezug an – also brauche ich auch kein Fahrtenbuch mehr.“

Genau dieser Gedanke führt in der Praxis immer öfter zu Problemen.

Denn auch wenn der Sachbezug derzeit entfällt, heißt das nicht, dass keine Nachweispflicht mehr besteht.

Und das wird oft erst bei einer Betriebsprüfung sichtbar.

Das eigentliche Risiko (über das kaum jemand spricht)

Fehlt der Nachweis über die betriebliche Nutzung, kann das Finanzamt:

  • den Vorsteuerabzug streichen
  • die AfA aberkennen
  • Betriebsausgaben teilweise oder ganz nicht anerkennen

Das Ergebnis:

Nachzahlungen, Diskussionen und zusätzlicher Aufwand für HR und Lohnverrechnung.

Der Grund dafür liegt in zwei zentralen steuerlichen Regeln.

Zwei Regeln entscheiden über die steuerliche Behandlung

Auch beim Elektroauto gilt:

  • Wie hoch ist die betriebliche Nutzung wirklich?
  • Kann sie nachvollziehbar nachgewiesen werden?

Es gibt zwei klare Grenzen:

Regelung Steuerart Grenze Bedeutung
Betriebsvermögen Einkommensteuer mehr als 50 % Fahrzeug zählt zum Betriebsvermögen
Vorsteuerabzug Umsatzsteuer mind. 10 % Vorsteuer kann geltend gemacht werden

Diese beiden Schwellenwerte werden in der Praxis häufig verwechselt.

1️⃣ Mehr als 50 % betrieblich → Betriebsvermögen

Nur wenn ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, gehört es steuerlich zum Betriebsvermögen.

Erst dann können typische Fahrzeugkosten wie:

  • Abschreibung
  • Versicherung
  • Strom
  • Service & Reparatur
  • Leasing

voll als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Ohne Fahrtenbuch fehlt jedoch der Nachweis – und genau das wird bei Prüfungen kritisch.

2️⃣ Mindestens 10 % → Vorsteuerabzug beim E-Auto

E-Autos sind zwar vom Vorsteuerabzugsverbot ausgenommen – aber nur dann, wenn sie mindestens 10 % unternehmerisch genutzt werden.

Kann diese Nutzung nicht belegt werden, geht der steuerliche Vorteil verloren.

Und hier passiert in der Praxis der häufigste Fehler:

➡️ Kein Sachbezug wird fälschlich mit „kein Nachweis notwendig“ gleichgesetzt.

Häufige Fehlannahme: Das deutsche Modell

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein „gewillkürtes Betriebsvermögen“ für Fahrzeuge.

Das bedeutet:

  • unter 50 % Nutzung → zwingend Privatvermögen
  • keine freie Wahlmöglichkeit

Gerade Unternehmer, die deutsche Informationen lesen, liegen hier oft falsch.

Warum das Fahrtenbuch beim E-Auto wichtiger wird – nicht weniger

Paradoxerweise macht der fehlende Sachbezug das Fahrtenbuch sogar wichtiger.

Denn:

  • der steuerliche Vorteil ist größer
  • die Nachweispflicht bleibt bestehen
  • Prüfungen schauen hier besonders genau hin

Ein korrekt geführtes Fahrtenbuch sorgt dafür, dass:

✔️ steuerliche Vorteile erhalten bleiben
✔️ Diskussionen bei Prüfungen reduziert werden
✔️ HR & Lohnverrechnung verlässliche Daten haben

Fazit

Kein Sachbezug bedeutet nicht: kein Risiko.

Das Fahrtenbuch bleibt auch beim E-Auto der entscheidende Nachweis dafür, dass steuerliche Vorteile tatsächlich zustehen. Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater, weil nur er ihnen letztendlich dies auf Ihren Fall bezogen bestätigen kann.

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