Kein Sachbezug beim E-Auto = kein Fahrtenbuch nötig?
Viele Unternehmer sind überzeugt:
„Beim E-Auto fällt kein Sachbezug an – also brauche ich auch kein Fahrtenbuch mehr.“
Genau dieser Gedanke führt in der Praxis immer öfter zu Problemen.
Denn auch wenn der Sachbezug derzeit entfällt, heißt das nicht, dass keine Nachweispflicht mehr besteht.
Und das wird oft erst bei einer Betriebsprüfung sichtbar.
Das eigentliche Risiko (über das kaum jemand spricht)
Fehlt der Nachweis über die betriebliche Nutzung, kann das Finanzamt:
- den Vorsteuerabzug streichen
- die AfA aberkennen
- Betriebsausgaben teilweise oder ganz nicht anerkennen
Das Ergebnis:
Nachzahlungen, Diskussionen und zusätzlicher Aufwand für HR und Lohnverrechnung.
Der Grund dafür liegt in zwei zentralen steuerlichen Regeln.
Zwei Regeln entscheiden über die steuerliche Behandlung
Auch beim Elektroauto gilt:
- Wie hoch ist die betriebliche Nutzung wirklich?
- Kann sie nachvollziehbar nachgewiesen werden?
Es gibt zwei klare Grenzen:
| Regelung | Steuerart | Grenze | Bedeutung |
| Betriebsvermögen | Einkommensteuer | mehr als 50 % | Fahrzeug zählt zum Betriebsvermögen |
| Vorsteuerabzug | Umsatzsteuer | mind. 10 % | Vorsteuer kann geltend gemacht werden |
Diese beiden Schwellenwerte werden in der Praxis häufig verwechselt.
1️⃣ Mehr als 50 % betrieblich → Betriebsvermögen
Nur wenn ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, gehört es steuerlich zum Betriebsvermögen.
Erst dann können typische Fahrzeugkosten wie:
- Abschreibung
- Versicherung
- Strom
- Service & Reparatur
- Leasing
voll als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Ohne Fahrtenbuch fehlt jedoch der Nachweis – und genau das wird bei Prüfungen kritisch.
2️⃣ Mindestens 10 % → Vorsteuerabzug beim E-Auto
E-Autos sind zwar vom Vorsteuerabzugsverbot ausgenommen – aber nur dann, wenn sie mindestens 10 % unternehmerisch genutzt werden.
Kann diese Nutzung nicht belegt werden, geht der steuerliche Vorteil verloren.
Und hier passiert in der Praxis der häufigste Fehler:
➡️ Kein Sachbezug wird fälschlich mit „kein Nachweis notwendig“ gleichgesetzt.
Häufige Fehlannahme: Das deutsche Modell
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein „gewillkürtes Betriebsvermögen“ für Fahrzeuge.
Das bedeutet:
- unter 50 % Nutzung → zwingend Privatvermögen
- keine freie Wahlmöglichkeit
Gerade Unternehmer, die deutsche Informationen lesen, liegen hier oft falsch.
Warum das Fahrtenbuch beim E-Auto wichtiger wird – nicht weniger
Paradoxerweise macht der fehlende Sachbezug das Fahrtenbuch sogar wichtiger.
Denn:
- der steuerliche Vorteil ist größer
- die Nachweispflicht bleibt bestehen
- Prüfungen schauen hier besonders genau hin
Ein korrekt geführtes Fahrtenbuch sorgt dafür, dass:
✔️ steuerliche Vorteile erhalten bleiben
✔️ Diskussionen bei Prüfungen reduziert werden
✔️ HR & Lohnverrechnung verlässliche Daten haben
Fazit
Kein Sachbezug bedeutet nicht: kein Risiko.
Das Fahrtenbuch bleibt auch beim E-Auto der entscheidende Nachweis dafür, dass steuerliche Vorteile tatsächlich zustehen. Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater, weil nur er ihnen letztendlich dies auf Ihren Fall bezogen bestätigen kann.
💡 Praxis-Tipp
Digitale, finanzamtkonforme Fahrtenbücher sparen Zeit, reduzieren Fehler und liefern automatisch nachvollziehbare Dokumentation. Sie können diese bequem in unserem shop erwerben.

